Glossar
Wissenswertes rund um Fenster und Türen von A bis Z
Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude aus energetischer Sicht bewertet. In Deutschland werden Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude – unter Berücksichtigung der differenzierten Regelungen für Wohn- und Nichtwohngebäude - entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.
Potentielle Käufer und Neumieter im Bestand dürfen in der Regel die Energieausweise ansehen. Eigentümer von großen, vielbesuchten öffentlichen Dienstleistungsgebäuden müssen einen Energieausweis aushängen.
Auf Basis des Energieausweises ist kein Rückschluss auf die tatsächlich auftretenden Energiekosten eines Gebäudes möglich. Gründe hierfür sind, dass die Berechnung auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung sowie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes basiert.
*alle Angaben ohne Gewähr